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Gebäude Station XL

Allgemeine Geschäftsbedingungen für private Einkäufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen BouwStation DETAILHANDEL B.V. für Verbraucher

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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Begriff Definition
Verbraucher Die natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und einen Vertrag (auch aus der Ferne) mit Bouwstation XL abschließt.
Angebot Die Lieferung der von Bouwstation XL angebotenen Materialien.
Vereinbarung Die Vereinbarung, die nach Annahme des Angebots in Kraft tritt.
Tschüss Kalendertag
Materialien/Produkte Bau- und Ausbaumaterialien und/oder zu diesem Zweck zu verarbeitende Produkte
Bestellung Auftrag des Verbrauchers zur Lieferung von Materialien durch Bouwstation XL.
Besondere Aufträge Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und/oder speziell auf Wunsch des Verbrauchers bestellt oder hergestellt werden.
Ex-Lagerhaus Lieferung an den Kunden, wenn der Kunde selbst für den Transport vom Lager von BouwStation XL sorgt
  1. BouwStation DETAILHANDEL B.V. (im Folgenden: Bouwstation XL - BSXL) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine juristische Person, die den Verkauf und die Installation von Heizkörpern und Zubehör, den Verkauf und die Verlegung von Bodenfliesen, den Verkauf von Sanitärarmaturen, den Verkauf und die Lieferung von kompletten Badezimmereinrichtungen und den Verkauf von PVC- und Laminatböden zum Ziel hat. Bouwstation XL ist über mehrere Webshops im Online-Verkaufskanal tätig und verfügt auch über einen physischen Standort, den Ausstellungsraum in Belder 44 4704RK ROOSENDAAL und einen Abholstandort/Lager in Borchwerf 8e 4704RG ROOSENDAAL.
  2. Unter "Kunde" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die natürliche oder juristische Person oder die Personengesellschaft natürlicher und/oder juristischer Personen oder der in ihrem Namen handelnde Vermittler oder Vertreter verstanden, der die Dienstleistungen von Bouwstation XL in Anspruch nimmt und Bouwstation XL mit der Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Absatz 4 beauftragt.
  3. Unter "Vertrag" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Rechtsverhältnis zwischen Bouwstation XL und dem Auftraggeber im weitesten Sinne verstanden.
  4. Unter 'Dienstleistungen' werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: alle Produkte und Dienstleistungen, die Bouwstation XL und/oder von ihr beauftragte Dritte für den Auftraggeber erbringen, einschließlich des Verkaufs und der Installation von Heizkörpern, Fliesen, Sanitärarmaturen, Bädern und Fußböden, sowie alle anderen von BSXL im Auftrag des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten jeglicher Art, die im Rahmen eines Auftrags ausgeführt werden, einschließlich Arbeiten, die nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden.
  5. Unter 'Webshop' und 'Website' wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Online-Plattform von BSXL verstanden, auf der der Auftraggeber Produkte und Informationen über alle Webshops erwerben kann.
  6. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten "Ausstellungsraum" und "Abholort": Alle physischen Standorte von Bouwstation XL, an denen man die Produkte kaufen und ansehen kann.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Für alle Anfragen nach einem Angebot, einer Information oder einem Vertragsvorschlag, alle Anfragen, Transaktionen, Bestellungen, alle (mündlichen) Vereinbarungen und alle (schriftlichen) Vereinbarungen von und zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und BSXL geschlossenen Verträge, bei denen BSXL Dienstleistungen anbietet oder Produkte liefert.
  3. Abweichungen von den Allgemeinen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit der BSXL vereinbart wurden.
  4. Der Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche oder geänderte Aufträge des Auftraggebers.

Artikel 3 Das Angebot und die Vereinbarung

  1. Alle Angebote basieren auf den vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen und den daraus abgeleiteten Maßen. Der Abnehmer ist verpflichtet, Bouwstation XL über Tatsachen und/oder Umstände zu informieren, die sich auf die Erfüllung des Vertrags auswirken können, soweit dies für die Erstellung des Angebots relevant ist.
  2. Arbeiten, die nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, sind nicht durch den vereinbarten Preis abgedeckt. Benötigt der Verbraucher sie dennoch, kann dies die Kosten erhöhen.
  3. Alle Angebote von BSXL sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  4. Der Kunde kann BSXL über die Website, per E-Mail, per Telefon oder physisch im Ausstellungsraum für jede der angebotenen Dienstleistungen kontaktieren. BSXL wird sich mit dem Kunden über seine Erwartungen beraten und kann ihm dann ein Angebot unterbreiten, das ihm persönlich im Ausstellungsraum in Papierform übergeben oder per Brief oder E-Mail zugesandt wird. Der Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.
  5. Der Kunde kann auch auf der Website Bestellungen aufgeben. Der Vertrag kommt dann durch die Erteilung des Auftrags zustande.
  6. Wenn BSXL dem Auftraggeber eine Bestätigung schickt, ist diese für den Inhalt und die Auslegung des Vertrags ausschlaggebend, vorbehaltlich offensichtlicher Fehler. BSXL kann nicht an ihr Angebot gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Versprecher enthält.
  7. Wenn der Auftraggeber Anmerkungen oder Kommentare zum Angebot von BSXL macht, sind diese nicht Teil des Vertrags, es sei denn, BSXL bestätigt sie schriftlich.
  8. Ein Auftrag des Auftraggebers, dem kein schriftliches Angebot vorausgegangen ist, bedarf der schriftlichen Annahme durch BSXL.
  9. Alle Preise gelten entweder ab Lager oder frei Werk entladen gemäß der Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL, das dem Verbraucher unterbreitet wird. Das Angebot gibt Aufschluss über den Preis und die Art und Weise, wie der Gesamtpreis zustande gekommen ist.
  10. Die Preise verstehen sich pro Stück, pro Meter oder pro Palette oder sonstiger Einheit und beinhalten die Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  11. Wenn sich nach dem Datum des Angebots, auch wenn Bouwstation XL ein verbindliches Angebot abgegeben hat, und vor der Lieferung einer oder mehrere der Kostenfaktoren ändern, ist Bouwstation XL berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ab dem Tag aufzulösen, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.

Artikel 4 Angebot und Abschluss/Änderung/Auflösung der Vereinbarung

  1. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der zu liefernden Materialien und, falls vereinbart, der auszuführenden Arbeiten. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass der Verbraucher das Angebot angemessen beurteilen kann. Jedes Angebot von Bouwstation XL an den Verbraucher muss in jedem Fall enthalten:
    1. Preis einschließlich Steuern.
    2. Etwaige Lieferkosten.
    3. Die von Bouwstation XL angewandte Zahlungsbedingung.
    4. Die Art und Weise, wie das Abkommen zustande kommt und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind.
    5. Ob Rücksendungen gelten oder nicht.
    6. Die Art und Weise der Zahlung, Lieferung und Erfüllung des Vertrages.
    7. Die Frist für die Annahme des Angebots.
  2. Alle Bilder, Spezifikationen und Daten im Angebot sind indikativ und können kein Grund für eine Entschädigung oder eine Vertragsauflösung sein. Insbesondere ist zu beachten, dass Ausstellungsmodelle und Muster in Farbe und Größe von dem zu liefernden Endprodukt abweichen können.
  3. Alle Angebote von Bouwstation XL sind freibleibend. Bouwstation XL kann seine Angebote jederzeit widerrufen, auch wenn das Angebot eine feste Annahmefrist enthält.
  4. Bouwstation XL kann nicht durch mündliche Äußerungen von Personen, die sie vertreten, ob unbefugt oder nicht, gebunden werden, es sei denn, diese Äußerungen werden noch schriftlich von den Bevollmächtigten von Bouwstation XL bestätigt.
  5. Der Vertrag zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher kommt durch die Annahme des Angebots durch den Verbraucher und durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Annahme durch Bouwstation XL zustande.
  6. Für alle unsere Transaktionen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Die BSXL wird sich nach Kräften bemühen, die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis und, soweit möglich, in Übereinstimmung mit den schriftlich getroffenen Vereinbarungen auszuführen. Die BSXL ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.
  8. Bei der Beauftragung von Dritten wird BSXL die gebotene Sorgfalt walten lassen und den Auftraggeber bei der Auswahl dieser Dritten konsultieren, soweit dies vernünftigerweise möglich und in der Beziehung zum Auftraggeber üblich ist. Die Kosten für die Beauftragung dieser Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden von der BSXL dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  9. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass alle Informationen, die die BSXL als notwendig angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, der BSXL rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig an die BSXL geliefert werden, ist die BSXL berechtigt, die Ausführung des Vertrags aufzuschieben und/oder dem Auftraggeber die sich aus der Verzögerung ergebenden zusätzlichen Kosten gemäß den dann üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
  10. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die BSXL ihre Dienste rechtzeitig und ordnungsgemäß ausführen kann. Wenn der Auftraggeber seine diesbezüglichen Vereinbarungen nicht einhält, ist er verpflichtet, der BSXL den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
  11. Wenn für die Ausführung von Diensten eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, ist dies niemals eine fatale Frist. Bei Überschreitung einer Frist wird der Auftraggeber die BSXL schriftlich in Verzug setzen. Der BSXL wird eine angemessene Frist eingeräumt, um den Vertrag noch ausführen zu können.
  12. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, werden BSXL und der Auftraggeber den Vertrag unverzüglich und in gegenseitiger Absprache ändern.
  13. Wird der Vertrag geändert, einschließlich eines Zusatzes, so gilt dies als zusätzlicher Auftrag. Über diesen Zusatzauftrag wird im Voraus eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen. Ohne ein zusätzliches Angebot gelten die ursprünglichen Bedingungen, wobei die zusätzlichen Dienstleistungen zum vereinbarten Tarif zu bezahlen sind.
  14. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keine Vertragsverletzung seitens der BSXL dar und ist kein Grund für den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
  15. Änderungen des ursprünglich zwischen BSXL und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem diese Änderungen von beiden Parteien durch einen zusätzlichen oder geänderten Vertrag akzeptiert worden sind. Diese Änderung hat schriftlich zu erfolgen.
  16. BSXL ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn BSXL berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
  17. Darüber hinaus ist BSXL berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn sich Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages billigerweise nicht verlangt werden kann.
  18. Wenn der Auftraggeber seine sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung seiner Verpflichtungen die Auflösung rechtfertigt, ist BSXL berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass sie zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung wegen Verzugs verpflichtet ist.

Artikel 5 Rücksendungen

  1. Dieser Artikel gilt nur, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt. Geschäftskunden steht daher kein Widerrufsrecht zu.
  2. Vorrätige Produkte können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Auf besonderen Wunsch bestellte oder hergestellte Produkte können nicht zurückgegeben werden. Wenn der Verbraucher einen Betrag bezahlt hat, erstattet Bouwstation XL diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Rückgabe.
  3. Während der Bedenkzeit behandelt der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung mit Sorgfalt. Er wird das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher das Produkt nur so behandeln und prüfen darf, wie er es auch in einem Geschäft tun dürfte.
  4. Der Verbraucher haftet nur für die Wertminderung des Produkts, die sich aus der Art und Weise ergibt, wie er mit dem Produkt umgeht, die über das in Absatz 2 genannte Maß hinausgeht.
  5. Produkte, die auf einer Sonderbestellung beruhen, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und auf Wunsch des Kunden speziell bestellt und/oder hergestellt wurden.
  6. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers.
  7. Construction Station XL ist nicht für die Rücknahme von Rücksendungen verantwortlich.
  8. Bei der Rückgabe von Lagerprodukten wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es für die Beurteilung, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt mit sämtlichem gelieferten Zubehör und, wenn möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den von Bouwstation XL erteilten angemessenen und klaren Anweisungen an Bouwstation XL zurückzusenden.
  9. Wenn der Verbraucher von seinem Rückgaberecht für Lagerprodukte Gebrauch machen möchte, muss er dies Bouwstation XL innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitteilen. Nachdem der Verbraucher den Wunsch geäußert hat, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss er das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Verbraucher muss nachweisen, dass die gelieferte Ware rechtzeitig zurückgeschickt wurde, z. B. durch einen Versandnachweis.
  10. Wenn der Abnehmer nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 8 genannten Fristen nicht angegeben hat, dass er von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen will, oder das Produkt nicht an Bouwstation XL zurückgeschickt hat, gilt der Verkauf als Tatsache.
  11. Das Rückgaberecht des Verbrauchers kann von Bouwstation XL in seinem Angebot ausgeschlossen werden, wenn es sich um Sonderbestellungen handelt (Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und auf Wunsch des Kunden speziell bestellt und/oder hergestellt werden, sowohl im Inland als auch bei ausländischen Herstellern).

Artikel 6 Lieferzeiten, Lieferung und Risiko

  1. Die zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher vereinbarten Lieferfristen werden von Bouwstation XL so genau wie möglich eingehalten. Diese Lieferzeiten gelten als Anhaltspunkt und nicht als Frist. Bouwstation XL bemüht sich nach Kräften, innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern.
  2. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Schadenersatz in irgendeiner Form, wenn die angegebene Lieferzeit überschritten wird, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder die Überschreitung ist die direkte und unmittelbare Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Bouwstation XL.
  3. Der Verbraucher kann den Vertrag nicht wegen Überschreitung der Lieferfrist kündigen oder auflösen oder die Annahme und/oder Bezahlung der Produkte verweigern.
  4. Die Lieferung erfolgt ab Lager oder frachtfrei entladen gemäß der Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL, das dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wird, und gemäß den getroffenen Vereinbarungen.
  5. Bei einer Lieferung ab Lager gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher abgenommen, sobald sie in oder auf das Transportmittel geladen werden.
  6. Bei Lieferung frei Haus gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher abgenommen, sobald sie auf der Baustelle angeliefert werden.
  7. Der Verbraucher hat Bouwstation XL die Möglichkeit zu geben, die Produkte zu liefern und dafür zu sorgen, dass der Lieferort leicht zugänglich ist. Wird die Lieferung der Produkte aufgrund von Umständen, die dem Verbraucher zuzurechnen sind, verhindert oder verzögert, hat der Verbraucher den vereinbarten Preis zu erstatten, gegebenenfalls erhöht um den Schaden, der Bouwstation XL durch die Verzögerung entstanden ist.
  8. Wenn frachtpflichtige Arbeiten nicht entladen geliefert werden, haftet Bouwstation XL weder für die Wahl des Spediteurs noch für die Wahl des Transportmittels noch für die Bedingungen und Risiken, die für den Transport gelten.
  9. Bei Lieferung frei Haus ohne Abladen ist Bouwstation XL nicht verpflichtet, das Material weiter zu transportieren als bis zu einem Ort, an dem das Fahrzeug nach dem Ermessen von Bouwstation XL oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen ein ordnungsgemäß befahrbares/befahrbares und sicher vorbereitetes Gelände erreichen kann. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien dort in Empfang zu nehmen. Die Produkte werden nicht ins Innere des Fahrzeugs gehoben und nur so weit, wie der Pumpwagen reichen kann.
  10. Bouwstation XL ist berechtigt, die geschuldete(n) Leistung(en) in Teilen zu erfüllen.
  11. Ist im Vertrag kein Kaufzeitpunkt angegeben, muss der Verbraucher in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss kaufen. Dies ist eine strenge Frist.
  12. Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 6.11 kann der Verbraucher mit Bouwstation XL vereinbaren, die Bestellung nach Ablauf der 3-Monats-Frist abzunehmen, sofern der Verbraucher mindestens 50 % des Rechnungsbetrags im Voraus bezahlt.
  13. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Versand von Roosendaal aus.
  14. Wenn eine Bestellung verloren geht oder beschädigt eingeht, wird eine geeignete Lösung gemäß Artikel 10 Absatz 2 gesucht.
  15. Die BSXL bestimmt die Art und Weise des Transports und der Verpackung. BSXL kann sich für eine persönliche Lieferung der Produkte entscheiden, aber auch für eine Lieferung durch PostNL oder einen anderen Postboten.
  16. BSXL ist nicht verpflichtet, auf die Watteninseln für den gleichen Betrag zu liefern, wie in der Anzeige oder vorher im Webshop / im Geschäft vereinbart.
  17. BSXL und andere Lieferanten der Waren.
  18. Die Lieferzeit von BSXL beträgt ungefähr 5 Arbeitstage. Wenn die Produkte mit Post NL oder anderen Postzustellern versandt werden, ist die Lieferzeit dieser Postzusteller zu beachten. Diese Fristen sind nur annähernd, wie in Artikel 11 Absatz 3 angegeben.
  19. Stehen die Produkte dem Kunden nach Ablauf der Lieferfrist zur Verfügung, werden sie aber von ihm nicht abgenommen, so lagern die Leistungen auf seine Kosten und Gefahr, unabhängig vom Grund der Nichtabnahme.
  20. Transportschäden oder Schäden an den von BSXL gelieferten Waren müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung gemeldet werden. Die Haftung ist auf den vom Kunden gezahlten Betrag begrenzt, wobei der Höchstbetrag vom Versicherer gedeckt und ausgezahlt wird.

Artikel 7 Löschung

  1. Im Falle einer Stornierung behält sich Bouwstation XL das Recht vor, die 10%ige Anzahlung für die entstandenen Kosten zu behalten. Wenn die Bestellung aus Sonderbestellungen besteht, behält sich Bouwstation XL das Recht vor, eine Entschädigung für die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn in Höhe von 30 % des Kaufbetrags der Sonderbestellung(en) einzubehalten.
  2. Bouwstation XL hat das Recht, im Falle der Beendigung des Vertrages aus einem anderen Grund als der Nichterfüllung einer Verpflichtung durch den Abnehmer vom Abnehmer die Zahlung eines Geldbetrages zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um eine angemessene Entschädigung für Verluste oder entgangenen Gewinn von Bouwstation XL.
  3. Eine Stornierung des Vertrags nach Unterzeichnung des Angebots ist nicht möglich, es sei denn, die Arbeiten haben noch nicht begonnen.
  4. Die Annullierung muss schriftlich erfolgen und von der BSXL ausdrücklich bestätigt werden.
  5. Die Stornierung kann nicht mehr erfolgen, wenn eine E-Mail gesendet wurde, in der mitgeteilt wird, dass das Produkt versandt wurde, wobei der Zeitpunkt des Eingangs dieser Nachricht beim Kunden maßgeblich ist.
  6. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung werden alle zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten aus dem Vertrag in Rechnung gestellt.
  7. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, auch wenn die Produkte bereits versandt wurden.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bouwstation XL behält sich das Eigentum an allen von Bouwstation XL an den Verbraucher gelieferten Waren vor, bis Bouwstation XL die vollständige Zahlung aller Forderungen erhalten hat, die Bouwstation XL aufgrund des Vertrages gegenüber dem Verbraucher geltend machen kann. Dies gilt auch für etwaige Schäden, Kosten und Zinsen.
  2. Es ist dem Verbraucher nicht gestattet, die von Bouwstation XL gelieferten Waren zu verpfänden oder einem Dritten ein Recht daran einzuräumen, solange das Eigentum nicht auf den Verbraucher übergegangen ist.
  3. BSXL behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr gemäß dem Urheberrechtsgesetz zustehen.
  4. Alle von BSXL zur Verfügung gestellten Sachen bleiben Eigentum von BSXL und sind ausschließlich für die Nutzung durch den Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistungen bestimmt. Die genannten Daten dürfen vom Auftraggeber ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung von BSXL nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
  5. Der Auftraggeber garantiert, dass der Zurverfügungstellung von Daten an BSXL keine Rechte von Dritten entgegenstehen. Der Auftraggeber schützt BSXL vor jeder Klage, die sich auf die Behauptung stützt, dass diese Zurverfügungstellung, Nutzung, Verarbeitung, Installation oder Einfügung irgendein Recht eines Dritten verletzt.

Artikel 9 Zulassung und Werbung

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die zu liefernden Materialien sofort nach Ankunft am Lieferort auf Transportschäden, Menge und Qualität (Art, Farbe, Ausführung und Vollständigkeit) zu prüfen. Etwaige Transportschäden und Abweichungen von der vereinbarten Materialmenge und/oder Qualität muss der Verbraucher Bouwstation XL innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung schriftlich mitteilen, wobei der Verbraucher Bouwstation XL Fotos der nicht konformen Materialien sowie des Verpackungsmaterials zukommen lassen muss. Beschädigte Kartons und Materialien müssen für den Austausch gegen neue Produkte aufbewahrt werden. Wenn die Beschädigung nicht zu einem technischen Defekt führt und/oder nach der Bearbeitung nicht sichtbar ist, ist Bouwstation XL nicht verpflichtet, sie zu ersetzen.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien vor der Verarbeitung auf Transportschäden, Menge und Qualität (Art, Farbe, Ausführung und Vollständigkeit) zu prüfen. Reklamationen wegen Beschädigung der verarbeiteten Materialien werden nicht berücksichtigt.
  3. Vor der Verarbeitung sollte der Verbraucher die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung der Materialien sorgfältig lesen. Fehlt diese oder ist der Text unverständlich oder nicht lesbar, sollte der Verbraucher vor der Verarbeitung die Anleitung und/oder Informationen bei Bouwstation XL anfordern.
  4. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien so zu verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung angegeben ist. Wird die Gebrauchsanweisung nicht befolgt, erlöschen die Garantie und das Recht auf Reklamation sofort.

Artikel 10 Haftung

  1. Die Haftung von Bouwstation XL im Sinne dieser Bedingungen sowie jede andere Haftung, die sich aus anderen Tatsachen oder Umständen ergibt, übersteigt in keinem Fall den Ersatz des Rechnungswertes oder die erneute Lieferung von gleichartigem Material, und zwar nach dem Ermessen von Bouwstation XL und soweit Bouwstation XL in der Lage ist, gleichartige Gegenstände zu liefern. Folgeschäden sind nicht ersatzfähig.
  2. Bouwstation XL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle dem Verbraucher zuzuschreibenden Schäden unverzüglich und auf Kosten und Risiko des Verbrauchers zu ersetzen und/oder zu reparieren.
  3. Bouwstation XL haftet niemals für Folgeschäden und (un)direkte Handelsverluste, Stagnationsschäden, Bauverzögerungen, Bearbeitungskosten, Abrisskosten, Reparaturkosten und dergleichen.
  4. Bouwstation XL kann nicht für Fehler bei der Vermessung und Berechnung von Grundrissen haftbar gemacht werden.
  5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, korrekte und repräsentative Daten und Informationen zu liefern, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind. BSXL haftet nicht für Schaden, auch nicht auf der Grundlage einer falschen Beratung, wenn der Auftraggeber falsche, nicht repräsentative oder irrelevante Daten zur Verfügung gestellt hat.
  6. Der Auftraggeber ist zu jeder Zeit für die Entscheidungen verantwortlich, die er aufgrund der Dienstleistungen von BSXL trifft.
  7. Die in Artikel 9 Absatz 3 genannte Lieferfrist kann nur annähernd angegeben werden. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die Lieferfrist einzuhalten, ist BSXL niemals haftbar für die Folgen einer Überschreitung der dort genannten Frist. Die Überschreitung der Frist gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, die Produkte zu stornieren oder die Annahme oder Bezahlung der Produkte zu verweigern, noch ist BSXL dem Auftraggeber irgendeinen Schadenersatz schuldig.
  8. Die BSXL haftet nicht für Fehler oder Fahrlässigkeit von Dritten, die sie eingeschaltet hat. Durch die Inanspruchnahme der Dienste der BSXL ermächtigt der Auftraggeber die BSXL, falls ein von der BSXL eingeschalteter Dritter seine Haftung beschränken möchte, diese Haftungsbeschränkung auch im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren.
  9. BSXL ist nicht haftbar, wenn der Farbton von Fliesen, Heizkörpern oder Laminat je nach Anzug abweicht. BSXL ist auch nicht haftbar, wenn der Farbton von Fliesen, Heizkörpern oder Laminat von der Fotografie abweicht, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber billigerweise nicht zugemutet werden kann.
  10. BSXL haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden.
  11. BSXL haftet nicht für eventuelle Unstimmigkeiten auf der Website.
  12. BSXL haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, wenn dies auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 12 zurückzuführen ist.
  13. Der Auftraggeber schützt BSXL vor Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, im Zusammenhang mit den Diensten.
  14. Wenn BSXL haftbar gemacht wird, haftet sie nur für direkte Schäden, die dem Auftraggeber tatsächlich entstanden sind, die er bezahlt hat oder die er erlitten hat, und zwar aufgrund einer nachweislichen Nichterfüllung der Verpflichtungen von BSXL in Bezug auf ihre Dienste.
  15. Die Haftung der BSXL beschränkt sich auf den vom Versicherer gedeckten und ausgezahlten Betrag. Wenn der Versicherer nicht auszahlt oder die BSXL nicht versichert ist, beschränkt sich die Haftung auf den vom Auftraggeber ausgezahlten Betrag.
  16. Die in diesem Artikel beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der BSXL.
  17. Diese Bestimmung schließt die Haftung nicht aus, soweit die Haftung nicht gesetzlich beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

Artikel 11 Gewährleistung

  1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften aufweisen, die der Verbraucher bei normalem Gebrauch auf der Grundlage des Vertrags erwarten kann. Für Sanitärartikel gewährt Bouwstation XL eine Garantie auf die gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Beurteilung des Garantieanspruchs obliegt Bouwstation XL. Sollte sich herausstellen, dass es sich um ein fehlerhaftes Produkt handelt, hat Bouwstation XL das Recht, das Produkt zurückzunehmen, wonach es:
    1. das Produkt zu reparieren, wobei die Montage und Demontage des Produkts nicht in der Verantwortung von Bouwstation XL liegt.
    2. Das Produkt ersetzt ein gleichwertiges und, falls nicht mehr verfügbar, ein ähnliches Produkt.
    3. Der Produktnachweis.
  2. Der Verbraucher kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber Bouwstation XL erfüllt hat. Diese Pflichten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Überprüfung der Korrektheit der Materialien und des Zubehörs, ordnungsgemäße Handhabung und Montage und angemessener Schutz der Materialien während des Transports, der Installation und des Gebrauchs
  3. Die Garantie wird ungültig, wenn:
    1. Die Produkte stammen nicht von Bouwstation XL, sondern von Drittanbietern.
    2. Die Mängel sind die Folge von normalem Verschleiß, Beschädigung durch Gebrauch, unsachgemäßem Gebrauch, falscher Montage und/oder nicht oder nicht korrekt durchgeführter Wartung.
    3. Schäden, die bereits vor dem Einbau festgestellt wurden oder feststellbar waren und durch den Einbau verschlimmert oder irreparabel gemacht wurden.
    4. Der Verbraucher hat ohne ausdrückliche Genehmigung und Rücksprache mit Bouwstation XL versucht, Gegenstände selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen.
  4. Von der in Absatz 11.1 genannten Garantie ausgeschlossen sind: Batterien, (austauschbare) Lichtquellen und normale Abnutzung.
  5. BSXL bietet eine FACTORY-Garantie für die von ihr gelieferten Produkte gegen Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie beinhaltet, dass BSXL die Mängel nach bestem Wissen und Gewissen repariert und, falls nötig, ersetzt, vorausgesetzt, es liegt ein Einverständnis des Herstellers vor. Die Mängel müssen der BSXL schriftlich mitgeteilt werden. Ersatz bedeutet, dass ein neues Produkt geliefert wird, sofern dies möglich ist. Die Kosten für die Installation bzw. die zusätzlichen Installationskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Die Garantie gilt nicht, wenn die Mängel ganz oder teilweise auf eine unsachgemäße, unsachkundige oder unvorsichtige Verwendung, auf eine Verwendung zu anderen als den üblichen Zwecken oder auf äußere Ursachen, insbesondere auf Brand- oder Wasserschäden, zurückzuführen sind.
  7. Die Garantie gilt auch nicht, wenn die Produkte von Dritten verändert oder gewartet wurden.
  8. Die Garantiezeit beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
  9. Wenn BSXL Reparaturarbeiten ausführt, die über den in diesem Artikel genannten Rahmen hinausgehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Artikel 12 Vertraulichkeit der Daten

  1. Jede Partei garantiert, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet worden sind. BSXL kann nicht dazu verpflichtet werden, wenn die Weitergabe von Daten an einen Dritten aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, einer gesetzlichen Vorschrift oder für die korrekte Ausführung des Vertrags erforderlich ist.

Artikel 13 Reklamationen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung zu prüfen oder zumindest so schnell wie möglich prüfen zu lassen. Dabei hat er zu prüfen, ob die Qualität und die Menge des gelieferten Produkts den Bestimmungen des Vertrags entsprechen.
  2. Fehler oder Ungenauigkeiten, die bei einer ersten Inspektion unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Angemessenheit und Billigkeit festgestellt werden können, sind der BSXL innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Dienstleistungen unter Vorlage des Kaufbelegs schriftlich mitzuteilen, es sei denn, dies ist unmöglich oder unangemessen beschwerlich.
  3. Andere Beanstandungen, einschließlich Beanstandungen, die bei einer ersten Inspektion nicht festgestellt werden konnten, sind der BSXL spätestens innerhalb eines (1) Monats gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 schriftlich mitzuteilen.

Artikel 14 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird jede äußere Ursache verstanden, die außerhalb des Willens oder der Kontrolle von BSXL liegt und aufgrund derer eine rechtzeitige, vollständige oder korrekte Erfüllung des Vertrags nicht mehr möglich ist.
  2. Unter höherer Gewalt im Sinne des vorigen Absatzes sind unter anderem zu verstehen: Nichterfüllung durch einen Dritten, Krankheit des eigenen Personals oder des Personals eines Dritten, ungewöhnliche Witterungsbedingungen, Unterbrechungen der Wasser- und Energieversorgung, Streiks, schwerwiegende Störungen in den Systemen von BSXL, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Aufruhr, Krieg oder andere innere Unruhen.
  3. Im Falle höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrages so lange ausgesetzt, wie die höhere Gewalt andauert.
  4. Wenn die höhere Gewalt länger als einen Monat andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen. In einem solchen Fall erstattet BSXL die gezahlten Beträge unter Abzug aller Kosten, die BSXL im Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind.

Artikel 15 Kosten, Gebühren und Zahlungen

  1. Alle im Angebot genannten Beträge sind in Euro und ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. BSXL ist außerdem berechtigt, Reisekosten in Rechnung zu stellen.
  2. Alle in der Rechnung genannten Beträge sind in Euro und exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Die Beträge im Webshop sind inklusive Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
  3. BSXL hat das Recht, offensichtliche Fehler im Angebot zu korrigieren.
  4. Die Zahlung muss direkt über den Webshop oder per Nachnahme erfolgen.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, BSXL unverzüglich über Ungenauigkeiten in den angegebenen oder zur Verfügung gestellten Zahlungsdaten zu informieren.
  6. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden von dem Zeitpunkt an, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem der gesamte fällige Betrag beglichen ist.
  7. Wenn BSXL beschließt, eine Forderung wegen Nichtbezahlung einer oder mehrerer unbezahlter Rechnungen gerichtlich einzutreiben, ist der Auftraggeber verpflichtet, neben der geschuldeten Hauptsumme und den in Artikel 8.6 genannten Zinsen alle angemessenerweise aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu vergüten. Die Entschädigung für die entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wird gemäß der jeweils geltenden Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten festgelegt.

Artikel 16 Identität des BSXL

  1. BSXL ist bei der Handelskammer unter dem Namen Bouwstation Detailhandel B.V., Handelskammernummer 83199705, eingetragen und hat die Umsatzsteueridentifikationsnummer NL 862766308B01. BSXL befindet sich an der Belder 44 (4704RK) in Roosendaal.
  2. BSXL ist per E-Mail unter vragen@bsxl.nl oder über die Website www.bsxl.nl und telefonisch unter +31 85 130 16 50 zu erreichen.

Artikel 17 Beendigung der Vereinbarung

  1. Bouwstation XL kann den Vertrag mit dem Verbraucher einseitig auflösen:
    1. Wenn die Nichterfüllung einer dem Verbraucher obliegenden Verpflichtung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, was unter anderem dann der Fall ist, wenn der Verbraucher den Preis nicht rechtzeitig zahlt oder das entsprechende Material nicht oder nicht rechtzeitig abnimmt.
    2. Wenn der Verbraucher für insolvent erklärt wird oder ihm ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder der Verbraucher die Anwendung des Gesetzes über die Umschuldung von Schulden natürlicher Personen beantragt.
    3. Wenn ein Mangel in der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf eine der Lieferungen von Bouwstation XL an den Verbraucher Bouwstation XL berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass ein wesentlicher Mangel in Bezug auf künftige Lieferungen auftreten wird, kann Bouwstation XL, sofern dies innerhalb einer angemessenen Frist geschieht, den Vertrag für die Zukunft für aufgelöst erklären.

Artikel 18 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen BSXL und seinen Auftraggebern unterliegt dem niederländischen Recht.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen BSXL und dem Auftraggeber ergeben können, werden von dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Roosendaal geschlichtet.