Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Geschäftskäufen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BouwStation DETAILHANDEL B.V. für Geschäftskunden

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Artikel 1 Definitionen

VerbraucherDie natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt und einen Vertrag (ob fernmündlich oder nicht) mit Bouwstation XL abschließt.
AngebotDie von Bouwstation XL angebotene Lieferung von Materialien.
VertragDer Vertrag, der nach Annahme des Angebots zustande kommt.
TagKalendertag.
Materialien / ProdukteBau- und Ausbaumaterialien und/oder zu verarbeitende Produkte.
  1. BouwStation DETAILHANDEL B.V. (im Folgenden: Bouwstation XL - BSXL) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine juristische Person, deren Ziel es ist, den Verkauf und die Installation von Heizkörpern und Zubehör, den Verkauf und die Verlegung von Bodenfliesen, den Verkauf von Sanitärprodukten, den Verkauf und die Fertigstellung von kompletten Badezimmereinrichtungen, sowie den Verkauf von PVC- & Laminatböden anzubieten. Bouwstation XL operiert über mehrere Webshops auf dem Online-Verkaufskanal und verfügt zudem über einen physischen Standort, den Showroom in Belder 44 4704RK ROOSENDAAL und eine Abholstelle / Lagerhaus in Borchwerf 8e 4704RG ROOSENDAAL.
  2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter 'Auftraggeber' verstanden: die natürliche oder juristische Person oder die Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen oder der in deren Namen handelnde Vermittler oder Vertreter, der die Dienste von Bouwstation XL nutzt und Bouwstation XL den Auftrag erteilt, Dienstleistungen zu erbringen, wie in Absatz 4 beschrieben.
  3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter 'Vertrag' verstanden: das Rechtsverhältnis zwischen Bouwstation XL und dem Auftraggeber, alles im weitesten Sinne.
  4. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter 'Dienstleistungen' verstanden: alle von Bouwstation XL und/oder von ihr beauftragten Dritten an den Auftraggeber gelieferten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich des Verkaufs und der Installation von Heizkörpern, Fliesen, Sanitärprodukten, Badezimmern und Böden, sowie alle anderen von BSXL im Auftrag des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten jeglicher Art, einschließlich Arbeiten, die nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden.
  5. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter 'Webshop' und ‘Website’ verstanden: die Online-Plattform von BSXL, auf der der Auftraggeber Produkte kaufen und Informationen auf allen Webshops erhalten kann.
  6. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter ‘Showroom’ und ‘Abholstelle’ verstanden: Alle physischen Standorte von Bouwstation XL, an denen man Produkte kaufen und besichtigen kann.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Auf alle Anfragen zur Abgabe eines Angebots, zur Bereitstellung von Informationen oder eines Vertragsvorschlags, auf alle Anfragen, Transaktionen, Aufträge, alle (mündlichen) Vereinbarungen und alle (schriftlichen) Verträge von und durch Bouwstation XL und den Verbraucher sind ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige spätere Verträge zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und BSXL geschlossenen Verträge, bei denen BSXL Dienstleistungen anbietet oder Produkte liefert.
  3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit BSXL vereinbart wurden.
  4. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche oder geänderte Aufträge des Auftraggebers.

Artikel 3 Das Angebot und der Vertrag

  1. Alle Angebote basieren auf den vom Abnehmer bereitgestellten Zeichnungen und den daraus entnommenen Maßen. Der Abnehmer muss Bouwstation XL über Tatsachen und/oder Umstände informieren, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können, soweit diese für die Erstellung des Angebots relevant sind.
  2. Arbeiten, die im Angebot nicht genannt sind, fallen nicht unter den vereinbarten Preis. Wenn der Verbraucher diese dennoch wünscht, kann dies kostensteigernd sein.
  3. Alle Angebote von BSXL sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  4. Der Auftraggeber kann sich mit BSXL über die Website, E-Mail, Telefon und physisch im Showroom für eine der angebotenen Dienstleistungen in Verbindung setzen. BSXL wird mit dem Auftraggeber über seine Erwartungen beraten und kann danach ein Angebot erstellen, das persönlich als Hardcopy im Showroom übergeben wird, oder per Brief oder E-Mail versendet wird. Der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung des Angebots oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.
  5. Der Auftraggeber kann auch Bestellungen über die Website aufgeben. Der Vertrag kommt dann durch die Aufgabe der Bestellung zustande.
  6. Wenn BSXL eine Bestätigung an den Auftraggeber sendet, ist diese für den Inhalt und die Auslegung des Vertrags maßgeblich, vorbehaltlich offensichtlicher Schreibfehler. BSXL kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon ein offensichtlicher Fehler oder ein Schreibfehler ist.
  7. Wenn der Auftraggeber Anmerkungen macht oder auf das Angebot von BSXL reagiert, werden diese nicht Teil des Vertrags, es sei denn, BSXL bestätigt dies schriftlich.
  8. Eine Bestellung des Auftraggebers, der keine schriftliche Offerte vorausgegangen ist, bedarf einer schriftlichen Annahme durch BSXL.
  9. Alle Preise sind entweder ab Lager oder franco ungeladen gemäß der dem Verbraucher bereitgestellten Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL. Das Angebot gibt Aufschluss über den Preis und die Art und Weise, wie der Gesamtpreis zustande gekommen ist.
  10. Die Preise gelten pro Anzahl, pro Meter oder pro Palette oder andere Einheit und sind inklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  11. Wenn nach dem Datum des Angebots, auch wenn Bouwstation XL ein verbindliches Angebot gemacht hat, und vor der Lieferung eine oder mehrere der Kostenfaktoren eine Änderung erfahren, ist Bouwstation XL berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Der Verbraucher hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag mit Wirkung ab dem Tag des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

Artikel 4 Angebot und Zustandekommen / Änderung / Auflösung des Vertrags

  1. Das Angebot umfasst eine vollständige und genaue Beschreibung der zu liefernden Materialien und, falls vereinbart, der auszuführenden Arbeiten. Die Beschreibung muss ausreichend detailliert sein, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Verbraucher zu ermöglichen. Jedes Angebot von Bouwstation XL an den Verbraucher enthält zumindest:
    • Den Preis einschließlich Steuern.
    • Die eventuellen Lieferkosten.
    • Die von Bouwstation XL verwendete Zahlungsfrist.
    • Die Art und Weise, wie der Vertrag zustande kommen wird und welche Handlungen dafür erforderlich sind.
    • Ob das Rückgaberecht gilt oder nicht.
    • Die Art der Zahlung, Lieferung und Ausführung des Vertrags.
    • Die Frist für die Annahme des Angebots.
  2. Alle Abbildungen, Spezifikationen in dem Angebot sind indikativ und können keinen Anlass zu Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags geben. Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass Ausstellungsstücke und Muster in Farbe und Größe von dem letztendlich zu liefernden Produkt abweichen können.
  3. Alle Angebote von Bouwstation XL sind freibleibend. Bouwstation XL kann ihre Angebote jederzeit widerrufen, auch wenn das Angebot eine feste Annahmefrist enthält.
  4. Bouwstation XL kann nicht durch mündliche Äußerungen von Personen gebunden werden, die sie vertreten, ob befugt oder nicht, es sei denn, diese Äußerungen werden von den dazu befugten Personen von Bouwstation XL schriftlich bestätigt.
  5. Der Vertrag zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher kommt zustande durch die Annahme des Angebots durch den Verbraucher und durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Annahme durch Bouwstation XL.
  6. Auf alle unsere Transaktionen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. BSXL wird sich bemühen, die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen guter Handwerkskunst sowie möglichst gemäß den schriftlich festgelegten Vereinbarungen auszuführen.
  8. BSXL hat das Recht, bestimmte Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
  9. Bei der Einschaltung von Dritten wird BSXL die erforderliche Sorgfalt walten lassen und bei der Auswahl dieser Dritten, soweit dies in der Beziehung zum Auftraggeber vernünftigerweise möglich und üblich ist, den Auftraggeber konsultieren. Die Kosten für die Einschaltung dieser Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden von BSXL an den Auftraggeber weiterberechnet.

Artikel 5 Rückgabe

  1. Dieser Artikel gilt nur, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt. Geschäftskunden steht daher kein Widerrufsrecht zu.
  2. Lagerprodukte können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Produkte, die auf besonderen Wunsch bestellt oder hergestellt wurden, können nicht zurückgegeben werden. Hat der Verbraucher einen Betrag bezahlt, wird Bouwstation XL diesen Betrag so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe, zurückerstatten.
  3. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur auspacken oder benutzen, soweit dies notwendig ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Dabei gilt, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und inspizieren darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
  4. Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die durch eine Handhabung des Produkts entsteht, die über das in Absatz 2 Erlaubte hinausgeht.
  5. Produkte auf Basis von Sonderbestellungen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht vorrätig sind und speziell auf Anfrage des Kunden bestellt und/oder gefertigt wurden.
  6. Eventuelle Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.
  7. Bouwstation XL übernimmt keine Verantwortung für die Abholung von Rücksendungen.
  8. Bei der Rücksendung von Lagerprodukten wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur so weit auspacken oder benutzen, wie es notwendig ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das Produkt mit allen gelieferten Zubehörteilen und, soweit vernünftigerweise möglich, in seinem ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung an Bouwstation XL zurücksenden, gemäß den von Bouwstation XL erteilten vernünftigen und klaren Anweisungen.
  9. Wenn der Verbraucher sein Rückgaberecht für Lagerprodukte in Anspruch nehmen möchte, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich an Bouwstation XL mitzuteilen. Nachdem der Verbraucher mitgeteilt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Verbraucher muss nachweisen, dass die gelieferten Waren rechtzeitig zurückgeschickt wurden, beispielsweise durch einen Versandnachweis.
  10. Wenn der Kunde nach Ablauf der in Absatz 1 und 8 genannten Fristen nicht bekannt gegeben hat, von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen zu wollen bzw. das Produkt nicht an Bouwstation XL zurückgesandt hat, ist der Kauf ein Faktum.
  11. Das Rückgaberecht des Verbrauchers kann von Bouwstation XL im von ihr gemachten Angebot ausgeschlossen werden, wenn es sich um Sonderbestellungen handelt (Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht vorrätig sind und speziell auf Anfrage des Kunden bestellt und/oder hergestellt wurden, sowohl im Inland als auch im Ausland von den Herstellern).

Artikel 6 Lieferzeiten, Lieferung und Risiko

  1. Die zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher vereinbarten Lieferzeiten werden von Bouwstation XL so genau wie möglich angegeben. Diese Lieferzeiten gelten als Indikation und nicht als feste Frist. Bouwstation XL bemüht sich, innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern.
  2. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Schadenersatz in irgendeiner Form bei einer eventuellen Überschreitung der angegebenen Lieferzeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder wenn die Überschreitung unmittelbar und direkt auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Bouwstation XL zurückzuführen ist.
  3. Der Verbraucher kann den Vertrag nicht wegen Überschreitung der Lieferzeit kündigen oder annullieren oder die Annahme und/oder die Zahlung der Produkte verweigern.
  4. Die Lieferung erfolgt ab Lager oder franco Werk ungeladen, entsprechend der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL und dem Vereinbarten.
  5. Bei Lieferung ab Lager gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher akzeptiert, sobald diese in oder auf die Transportmittel verladen sind.
  6. Bei Lieferung franco Werk ungeladen gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher akzeptiert, sobald diese vor Ort angeliefert sind.
  7. Der Verbraucher sorgt dafür, dass Bouwstation XL die Produkte liefern kann und dass der Lieferort gut erreichbar ist. Wenn die Lieferung der Produkte durch Umstände verhindert oder verzögert wird, die dem Verbraucher zuzurechnen sind, muss der Verbraucher den vereinbarten Preis zahlen, eventuell erhöht um den Schaden, den Bouwstation XL durch die Verzögerung erleidet.
  8. Wenn nicht franco Werk ungeladen geliefert wird, ist Bouwstation XL nicht verantwortlich für die Wahl des Spediteurs, noch für die Wahl des Transportmittels, noch für die Bedingungen und Risiken, die für den Transport gelten.
  9. Bei Lieferung franco Werk ungeladen ist Bouwstation XL nicht verpflichtet, die Materialien weiter zu transportieren, als bis wohin das Fahrzeug über einen ordentlich befahrbaren/befahrbaren und sicher gemachten Weg kommen kann, dies nach Einschätzung von Bouwstation XL oder den von ihm eingeschalteten Hilfspersonen. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien dort in Empfang zu nehmen. Die Produkte werden nicht nach innen getragen und nur soweit, wie die Hubwagen kommen können.
  10. Bouwstation XL ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen in Teilen zu erbringen.
  11. Der Verbraucher wird, falls im Vertrag kein Abnahmezeitpunkt festgelegt ist, in jedem Fall innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss abnehmen. Dies ist eine feste Frist.
  12. Abweichend von dem in Artikel 6.11 Festgelegten kann der Verbraucher mit Bouwstation XL vereinbaren, dass die Bestellung nach dem Zeitraum von 3 Monaten abgenommen wird, vorausgesetzt, der Verbraucher zahlt im Voraus mindestens 50% des Rechnungsbetrags.
  13. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Versand ab Roosendaal.
  14. Wenn eine Bestellung verloren geht oder beschädigt empfangen wird, wird nach einer passenden Lösung gesucht, wie in Artikel 10 Absatz 2 beschrieben.
  15. BSXL bestimmt selbst die Art des Transports und der Verpackung. BSXL kann sich dafür entscheiden, die Produkte persönlich zu liefern, kann aber auch für die Lieferung über PostNL oder einen anderen Paketzusteller wählen.
  16. BSXL muss nicht zum gleichen Betrag auf die Watteninseln liefern, wie in der Anzeige oder zuvor im Webshop/im Laden vereinbart.
  17. BSXL und andere Parteien, die die Waren liefern.
  18. Die Lieferfrist von BSXL beträgt etwa 5 Werktage. Wenn Produkte mit PostNL oder anderen Paketzustellern versandt werden, wird die Lieferfrist dieser Paketzusteller berücksichtigt. Diese Fristen gelten nur als Richtwerte, wie in Artikel 11 Absatz 3 festgelegt.
  19. Wenn die Produkte nach Ablauf der Lieferzeit für den Auftraggeber verfügbar sind, aber nicht von ihm abgenommen werden, werden die Dienstleistungen auf sein Risiko und seine Kosten zur Verfügung gestellt, unabhängig vom Grund der Nichtabnahme.
  20. Transportschäden oder Schäden an von BSXL gelieferten Waren müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden. Die Haftung ist auf den vom Auftraggeber gezahlten Betrag beschränkt, mit einer maximalen Höhe des von der Versicherung gedeckten und ausgezahlten Betrags.

Artikel 7 Stornierung

  1. Im Falle einer Stornierung behält Bouwstation XL das Recht, die Anzahlung von 10% für entstandene Kosten zu behalten. Besteht die Bestellung aus Sonderbestellungen, behält Bouwstation XL das Recht auf eine Schadensersatzleistung für entstandene Kosten und/oder entgangenen Gewinn von 30% des Kaufbetrags der Sonderbestellung(en).
  2. Bouwstation XL hat das Recht, im Falle einer Vertragsbeendigung anders als aufgrund der Tatsache, dass der Kunde in der Erfüllung seiner Verpflichtung säumig ist, den Kunden zur Zahlung eines Geldbetrags zu verpflichten, es sei denn, es handelt sich um eine angemessene Entschädigung für von Bouwstation XL erlittenen Verlust oder entgangenen Gewinn.
  3. Eine Stornierung des Vertrags nach Unterzeichnung des Angebots ist nicht möglich, es sei denn, die Arbeiten haben noch nicht begonnen.
  4. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ausdrücklich von BSXL bestätigt werden.
  5. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, wenn eine E-Mail versendet wurde, die besagt, dass das Produkt versendet wurde, wobei der Zeitpunkt des Eingangs dieser Nachricht beim Auftraggeber als maßgeblich gilt.
  6. Bei vollständiger oder teilweiser Stornierung werden alle bis zu diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag resultierenden Kosten in Rechnung gestellt.
  7. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen stornieren, auch wenn die Produkte versendet wurden.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bouwstation XL behält sich das Eigentum an allen von Bouwstation XL an den Verbraucher gelieferten Waren vor, bis Bouwstation XL die vollständige Zahlung für alles, was sie aus dem Vertrag vom Verbraucher zu fordern hat, erhalten hat. Hierunter fallen auch etwaige Schäden, Kosten und Zinsen.
  2. Es ist dem Verbraucher nicht gestattet, die von Bouwstation XL gelieferten Waren zu verpfänden oder einem Dritten irgendwelche Rechte darauf zu gewähren, solange das Eigentum nicht auf den Verbraucher übergegangen ist.
  3. BSXL behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechts zustehen.
  4. Alle von BSXL gelieferten Sachen bleiben Eigentum von BSXL und sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistungen bestimmt. Die genannten Daten dürfen vom Auftraggeber nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von BSXL vervielfältigt, veröffentlicht, genutzt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  5. Der Auftraggeber garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Daten an BSXL entgegenstehen. Der Auftraggeber wird BSXL gegen jede Aktion freistellen, die auf der Behauptung basiert, dass eine solche Bereitstellung, Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einarbeitung in Rechte Dritter eingreift.

Artikel 9 Abnahme und Reklamation

  1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die gelieferten Materialien unmittelbar vor der Verarbeitung bei Ankunft am Lieferort auf Transportschäden, Menge und Beschaffenheit (Typ, Farbe, Verarbeitung und Vollständigkeit) zu überprüfen. Etwaige Transportschäden und Abweichungen von der vereinbarten Menge an Materialien und/oder Beschaffenheit müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich an Bouwstation XL gemeldet werden, wobei der Verbraucher Bouwstation XL Fotos der nicht konformen Materialien sowie das Verpackungsmaterial zusenden muss. Beschädigte Kartons und Materialien müssen aufbewahrt werden, um gegen neue Produkte ausgetauscht zu werden. Wenn ein Schaden kein technisches Manko zur Folge hat und/oder nach der Verarbeitung nicht sichtbar ist, ist Bouwstation XL nicht verpflichtet, einen Ersatz zu leisten.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien vor der Verarbeitung auf Transportschäden, Menge und Beschaffenheit (Typ, Farbe, Verarbeitung und Vollständigkeit) zu überprüfen. Reklamationen bezüglich Schäden an verarbeitetem Material werden nicht bearbeitet.
  3. Der Verbraucher ist verpflichtet, vor der Verarbeitung die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung der Materialien sorgfältig zu lesen. Fehlt diese oder versteht man den Text nicht oder kann ihn nicht lesen, muss der Verbraucher vor der Verarbeitung die Gebrauchsanweisung und/oder Informationen bei Bouwstation XL anfordern.
  4. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien gemäß den Anweisungen auf der Verpackung zu verwenden. Wenn die Gebrauchsanweisungen nicht befolgt werden, erlischt sofort die Garantie und das Recht auf Reklamation.

Artikel 10 Haftung

  1. Die Haftung von Bouwstation XL, wie in diesen Bedingungen beschrieben, sowie jede andere Haftung, die aus anderen Tatsachen oder Umständen resultiert, geht niemals über die Erstattung des Rechnungswerts hinaus, oder, nach Wahl von Bouwstation XL, über die erneute Lieferung ähnlicher Materialien, sofern Bouwstation XL in der Lage ist, ähnliche Sachen zu liefern. Folgeschäden sind von der Erstattung ausgeschlossen.
  2. Bouwstation XL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle dem Verbraucher zurechenbaren Schäden unverzüglich und auf Kosten und Risiko des Verbrauchers zu erstatten und/oder zu beheben.
  3. Bouwstation XL haftet niemals für Folgeschäden und indirekte Betriebsschäden, Stillstandschäden, Verzögerungen im Bau, Verarbeitungskosten, Abrisskosten, Reparaturkosten und ähnliches.
  4. Bouwstation XL kann nicht für Fehler bei der Vermessung und Berechnung von Grundrissen verantwortlich gemacht werden.
  5. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und repräsentativer Daten und Informationen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind. BSXL haftet nicht für Schäden, unter anderem aufgrund von falscher Beratung, wenn der Auftraggeber unrichtige, nicht repräsentative oder irrelevante Daten bereitgestellt hat.
  6. Der Auftraggeber ist jederzeit selbst für die Entscheidungen verantwortlich, die er auf der Grundlage der Dienstleistungen von BSXL trifft.
  7. Die in Artikel 9 Absatz 3 genannte Lieferfrist kann nur ungefähr angegeben werden. Obwohl stets versucht wird, die Lieferfrist einzuhalten, haftet BSXL niemals für die Folgen der Überschreitung der dort genannten Frist. Eine Überschreitung der Frist gibt dem Auftraggeber kein Recht, die Produkte zu stornieren, oder die Annahme oder Zahlung der Produkte zu verweigern, noch ist BSXL dem Auftraggeber gegenüber zu einer Entschädigung verpflichtet.
  8. BSXL haftet nicht für Fehler oder Unterlassungen von von ihr beauftragten Dritten. Wenn der Auftraggeber die Dienstleistungen von BSXL nutzt, erteilt er BSXL die Befugnis, im Namen des Auftraggebers eine Haftungsbeschränkung zu akzeptieren, sollte ein von BSXL beauftragter Dritter seine Haftung beschränken wollen.
  9. BSXL haftet nicht, wenn der Farbton von Fliesen, Heizkörpern oder Laminat pro Packung unterschiedlich ist. Ebenso haftet BSXL nicht, wenn der Farbton von Fliesen, Heizkörpern oder Laminat von dem Foto abweicht, es sei denn, dies kann vom Auftraggeber vernünftigerweise nicht erwartet werden.
  10. BSXL haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden.
  11. BSXL haftet nicht für eventuelle Schreibfehler auf der Website.
  12. BSXL haftet nicht für das Nichterfüllen oder verspätete Erfüllen der Verpflichtungen aus dem Vertrag, falls dies durch höhere Gewalt verursacht wird, wie in Artikel 12 definiert.
  13. Der Auftraggeber stellt BSXL von Ansprüchen Dritter frei, die in irgendeiner Weise mit den Dienstleistungen zusammenhängen.
  14. Wird BSXL haftbar gemacht, ist sie nur für direkte Schäden haftbar, die der Auftraggeber tatsächlich erlitten, bezahlt oder ertragen hat aufgrund eines nachweisbaren Versäumnisses von BSXL in Bezug auf ihre Dienstleistungen.
  15. Die Haftung von BSXL ist auf den von der Versicherung gedeckten und ausgezahlten Betrag beschränkt. Wenn die Versicherung nicht zahlt oder wenn BSXL nicht versichert ist, ist die Haftung auf den vom Auftraggeber gezahlten Betrag beschränkt.
  16. Die Einschränkung der Haftung, wie in diesem Artikel beschrieben, gilt nicht, wenn vorsätzliches oder bewusstes Fehlverhalten seitens BSXL vorliegt.
  17. Diese Bestimmung schließt keine Haftung aus, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig oder ausgeschlossen ist.

Artikel 11 Garantie

  1. Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften besitzen, die der Verbraucher aufgrund des Vertrags bei normaler Verwendung erwarten darf. Bouwstation XL gewährt für Sanitärartikel eine Garantie von einem Jahr nach Lieferung auf gelieferte Produkte, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Beurteilung des Garantieanspruchs liegt bei Bouwstation XL. Stellt sich heraus, dass es sich um ein mangelhaftes Produkt handelt, hat Bouwstation XL das Recht, das Produkt zurückzunehmen, woraufhin sie:
    1. Das Produkt repariert, wobei eventuelle Montage- und Demontagekosten nicht zu Lasten von Bouwstation XL gehen.
    2. Das Produkt durch ein gleiches oder, wenn nicht mehr lieferbar, ein ähnliches Produkt ersetzt.
    3. Das Produkt gutschreibt.
  2. Der Verbraucher kann nur dann einen Garantieanspruch geltend machen, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber Bouwstation XL erfüllt hat. Diese Verantwortlichkeiten umfassen, aber beschränken sich nicht auf; Kontrolle auf Richtigkeit von Materialien und Zubehör, angemessene Handhabung und Montage sowie ausreichenden Schutz der Materialien während der Bauzeit.
  3. Die Garantie entfällt, wenn:
    1. Die Produkte nicht von Bouwstation XL, sondern von Dritten stammen.
    2. Die Mängel auf normalen Verschleiß, Beschädigung durch Gebrauch, unsachgemäßen Gebrauch, falsche Montage und/oder nicht oder nicht korrekt durchgeführte Wartung zurückzuführen sind.
    3. Schäden, die vor der Installation bereits festgestellt wurden oder feststellbar waren und durch die Installation verschlimmert oder irreparabel geworden sind.
    4. Der Verbraucher selbst versucht hat, Artikel ohne ausdrückliche Zustimmung und Absprache mit Bouwstation XL zu reparieren (oder reparieren zu lassen).
  4. Ausgenommen von der in Absatz 11.1 genannten Garantie sind: Batterien, (austauschbare) Leuchtmittel und normaler Verschleiß.
  5. BSXL bietet eine HERSTELLERgarantie für die von ihr gelieferten Produkte gegen Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie beinhaltet, dass BSXL die Mängel nach bestem Wissen und Gewissen behebt und bei Bedarf ersetzt, sofern eine Zustimmung des Herstellers vorliegt. Mängel müssen schriftlich bei BSXL gemeldet werden. Mit Ersatz ist gemeint, dass ein neues Produkt geliefert wird, soweit dies möglich ist. Die Installationskosten oder damit verbundene Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Die Garantie gilt nicht, wenn die Mängel ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, ungeschickten, nachlässigen Gebrauch, Gebrauch für andere als normale Zwecke oder auf von außen kommende Ursachen zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brand- oder Wasserschäden.
  7. Die Garantie gilt ebenfalls nicht, wenn die Produkte von Dritten geändert oder gewartet werden.
  8. Die Garantiezeit beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
  9. Wenn BSXL Reparaturarbeiten durchführt, die über den in diesem Artikel genannten Rahmen hinausgehen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  10. Das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Garantie Festgelegte lässt unberührt die Garantieansprüche des Auftraggebers gemäß dem Gesetz.

Artikel 12 Vertraulichkeit von Daten

  1. Beide Parteien garantieren, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Daten, von denen man weiß oder wissen sollte, dass sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben. Die Partei, die vertrauliche Daten erhält, wird diese nur für den Zweck verwenden, für den sie bereitgestellt wurden. Daten werden in jedem Fall als vertraulich angesehen, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet wurden. BSXL kann hieran nicht gehalten werden, wenn die Weitergabe von Daten an Dritte aufgrund eines gerichtlichen Urteils, einer gesetzlichen Vorschrift oder zur korrekten Ausführung des Vertrags notwendig ist.

Artikel 13 Reklamationen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung, oder innerhalb einer möglichst kurzen Frist, zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Dabei muss der Auftraggeber untersuchen, ob Qualität und Quantität des Gelieferten mit dem im Vertrag Festgelegten übereinstimmen.
  2. Fehler oder Ungenauigkeiten, die bei einer ersten Inspektion festgestellt werden können, unter Berücksichtigung der Anforderungen von Angemessenheit und Billigkeit, müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Dienstleistungen schriftlich an BSXL gemeldet werden, unter Vorlage des Kaufbelegs, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar belastend.
  3. Weitere Beschwerden, einschließlich Beschwerden, die bei einer ersten Inspektion nicht festgestellt werden konnten, müssen spätestens innerhalb eines (1) Monats schriftlich bei BSXL gemäß den Bestimmungen in Absatz 2 gemeldet werden.

Artikel 14 Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt werden alle von außen kommenden Ursachen verstanden, die außerhalb des Willens oder Handelns von BSXL liegen, wodurch eine rechtzeitige, vollständige oder korrekte Erfüllung des Vertrags nicht mehr möglich ist.
  2. Zu höherer Gewalt im Sinne des vorherigen Absatzes gehören unter anderem, sind aber nicht beschränkt auf: Nichterfüllung durch einen Dritten, Krankheit des Personals von BSXL selbst oder eines Dritten, abnormale Wetterbedingungen, Störungen in der Wasser- und Energieversorgung, Streiks, ernsthafte Störungen in den Systemen von BSXL, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg oder sonstige innere Unruhen.
  3. Im Falle höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrags so lange ausgesetzt, wie die höhere Gewalt andauert.
  4. Hält die höhere Gewalt länger als einen Monat an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen. In einem solchen Fall wird BSXL eventuell bereits gezahlte Beträge zurückerstatten, abzüglich aller Kosten, die BSXL im Zusammenhang mit dem Vertrag gemacht hat.

Artikel 15 Kosten, Honorierung und Zahlung

  1. Alle in dem Angebot genannten Beträge sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. BSXL ist berechtigt, Reisekosten in Rechnung zu stellen.
  2. Alle in der Rechnung genannten Beträge sind in Euro und exklusive Umsatzsteuer und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Die Beträge im Webshop sind inklusive Umsatzsteuer und exklusive Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
  3. BSXL hat das Recht, offensichtlich fehlerhafte Verschreibungen in der Preisangabe zu korrigieren.
  4. Die Zahlung erfolgt direkt über den Webshop oder mittels Barzahlung bei Lieferung.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unstimmigkeiten in den angegebenen oder bereitgestellten Zahlungsdaten unverzüglich an BSXL mitzuteilen.
  6. Bleibt der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug, so ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist. Der Auftraggeber schuldet dann den gesetzlichen Zins. Der Zins für den fälligen Betrag wird vom Zeitpunkt des Verzugs bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
  7. Entscheidet sich BSXL, eine Forderung wegen Nichtzahlung einer oder mehrerer nicht bezahlter Rechnungen auf gerichtlichem Wege einzutreiben, ist der Auftraggeber, zusätzlich zum geschuldeten Hauptbetrag und dem in Artikel 8.6 genannten Zins, auch verpflichtet, alle in angemessener Weise entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Vergütung der entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten wird entsprechend der dann geltenden Verordnung festgelegt, die sich auf die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten bezieht.

Artikel 16 Identität von BSXL

  1. BSXL ist bei der Handelskammer unter dem Namen Bouwstation Detailhandel B.V. registriert, KVK-Nummer 83199705 und trägt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL 862766308B01. BSXL hat seinen Sitz in Belder 44 (4704RK) in Roosendaal.
  2. BSXL ist per E-Mail erreichbar unter [email protected] oder über die Website www.HeizungShop.de und telefonisch unter +49 (0) 32 2132 2252.

Artikel 17 Ende des Vertrags

  1. Bouwstation XL kann den Vertrag mit dem Verbraucher einseitig auflösen:
    1. Wenn das Versäumnis des Verbrauchers, eine ihm obliegende Verpflichtung zu erfüllen, eine wesentliche Verletzung darstellt, was unter anderem der Fall ist, wenn der Verbraucher den Preis nicht rechtzeitig zahlt oder die Materialien nicht oder nicht rechtzeitig in Empfang nimmt.
    2. Im Falle der Insolvenz des Verbrauchers, der Gewährung von Zahlungsaufschub oder der Antragstellung auf Anwendung des Gesetzes zur Schuldenbereinigung natürlicher Personen durch den Verbraucher.
  2. Wenn ein Versäumnis von Bouwstation XL in der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Verbraucher bei einer der Lieferungen Bouwstation XL einen begründeten Grund gibt anzunehmen, dass bei zukünftigen Lieferungen eine wesentliche Verletzung stattfinden wird, kann Bouwstation XL, vorausgesetzt, es erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, den Vertrag für die Zukunft auflösen.

Artikel 18 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BSXL und ihren Auftraggebern findet niederländisches Recht Anwendung.
  2. Alle Streitigkeiten, die zwischen BSXL und dem Auftraggeber entstehen könnten, werden von dem zuständigen Gericht des Bezirks Roosendaal entschieden.