Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkäufe
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BouwStation DETAILHANDEL B.V. für Verbraucher
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Artikel 1 Definitionen
Begriff | Definition |
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Verbraucher | Die natürliche Person, die bei Vertragsabschluss nicht in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt und einen Vertrag (ob auf Distanz oder nicht) mit Bouwstation XL abschließt. |
Angebot | Die von Bouwstation XL angebotene Lieferung von Materialien. |
Vertrag | Der Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt. |
Tag | Kalendertag |
Materialien / Produkte | Bau- und Ausbaumaterialien und/oder hierfür zu verarbeitende Produkte |
Auftrag | Der Auftrag des Verbrauchers zur Lieferung von Materialien durch Bouwstation XL. |
Sonderbestellungen | Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und/oder auf Wunsch des Verbrauchers bestellt oder gefertigt wurden. |
Ab-Lager | Lieferung an den Abnehmer, wobei der Abnehmer den Transport ab dem Lager von Bouwstation XL selbst organisiert. |
- BouwStation DETAILHANDEL B.V. (im Folgenden: Bouwstation XL – BSXL) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich zum Ziel gesetzt hat, Radiatoren und Zubehör zu verkaufen und zu installieren, Fliesen zu verlegen, Sanitärartikel zu verkaufen, komplette Badlösungen anzubieten sowie PVC- und Laminatböden zu vertreiben. Bouwstation XL betreibt mehrere Onlineshops im E-Commerce-Bereich und unterhält zusätzlich eine physische Filiale, die Ausstellung in Belder 44, 4704RK Roosendaal, sowie ein Abhol- und Lagerhaus in Borchwerf 8E, 4704 RG Roosendaal.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Auftraggeber“ verstanden: die natürliche Person oder juristische Person oder eine Kooperation natürlicher und/oder juristischer Personen oder deren bevollmächtigte(n) Vertreter, die die Dienstleistungen von Bouwstation XL in Anspruch nehmen und Bouwstation XL beauftragen, solche Dienstleistungen, wie in Absatz 4 beschrieben, zu erbringen.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Vertrag“ verstanden: das Rechtsverhältnis zwischen Bouwstation XL und dem Auftraggeber in weitestmöglichem Sinn.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Dienstleistungen“ verstanden: alle von Bouwstation XL und/oder von ihr beauftragten Dritten an den Auftraggeber gelieferten Produkte und Dienstleistungen, insbesondere den Verkauf und die Installation von Radiatoren, Fliesen, Sanitäranlagen, Bädern und Böden sowie alle weiteren Arbeiten, die Bouwstation XL im Rahmen eines Auftrags ausführt, gleich welcher Art, einschließlich Arbeiten, die nicht ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt wurden.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Webshop“ bzw. „Website“ verstanden: die OnlinePlattform von BSXL, auf der der Auftraggeber Produkte kaufen und Informationen abrufen kann.
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „Showroom“ bzw. „Abholstelle“ verstanden: alle physischen Standorte von Bouwstation XL, an denen die Produkte gekauft und besichtigt werden können.
Artikel 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Auf alle Anfragen zur Abgabe eines Angebots, sämtliche Informations- oder Vertragsvorschläge, auf alle Anfragen, Transaktionen, Aufträge, mündliche Vereinbarungen und schriftlichen Verträge von und mit Bouwstation XL und dem Verbraucher finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Diese gelten auch für alle späteren Verträge zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und BSXL geschlossenen Verträge, bei denen BSXL Dienstleistungen anbietet oder Produkte liefert.
- Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit BSXL vereinbart wurden.
- Automatisch eingefügte Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende oder geänderte Aufträge des Auftraggebers.
Artikel 3 Das Angebot und der Vertrag
- Alle Angebote basieren auf den vom Abnehmer bereitgestellten Zeichnungen und den daraus abgeleiteten Maßen. Der Abnehmer muss Bouwstation XL über Fakten und/oder Umstände informieren, die die Ausführung des Vertrags beeinflussen können, soweit dies für die Angebotserstellung von Bedeutung ist.
- Arbeiten, die nicht im Angebot genannt sind, fallen nicht unter den vereinbarten Preis. Wenn der Verbraucher diese dennoch wünscht, kann dies zu einer Preiserhöhung führen.
- Alle Angebote von BSXL sind unverbindlich, es sei denn, ausdrücklich anders angegeben.
- Der Auftraggeber kann über die Website, per E-Mail, Telefon oder in der Filiale eine der angebotenen Dienstleistungen bei BSXL anfragen. BSXL wird mit dem Auftraggeber über dessen Erwartungen sprechen und anschließend ein Angebot erstellen, das persönlich in der Filiale übergeben oder per Post bzw. E-Mail zugesandt wird. Der Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.
- Der Auftraggeber kann Bestellungen auch über die Website aufgeben. In diesem Fall kommt der Vertrag durch die Abgabe der Bestellung zustande.
- Erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch BSXL, so ist diese maßgeblich für den Inhalt und die Auslegung des Vertrags, vorbehaltlich offensichtlicher Schreibfehler. BSXL ist nicht an sein Angebot gebunden, wenn der Auftraggeber verständlicherweise annehmen kann, dass das Angebot oder Teile davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
- Ändert oder ergänzt der Auftraggeber das Angebot, so gehören diese Änderungen nur dann zum Vertrag, wenn BSXL sie schriftlich bestätigt.
- Ein Auftrag, für den kein schriftliches Angebot vorlag, bedarf der schriftlichen Annahme durch BSXL.
- Alle Preise verstehen sich ab Lager oder unfrei unverladen gemäß der dem Verbraucher übermittelten Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL. Das Angebot enthält Informationen über den Preis und die Zusammensetzung des Gesamtpreises.
- Die Preise gelten pro Stück, pro Meter oder pro Palette bzw. pro andere Einheit und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Ändert sich nach dem Angebotsdatum (auch wenn Bouwstation XL ein verbindliches Angebot abgegeben hat) bis zur Lieferung einer oder mehrere der Kostenfaktoren, ist Bouwstation XL berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ab dem Tag der Preiserhöhung zu kündigen.
Artikel 4 Angebot und Zustandekommen / Änderung / Auflösung des Vertrags
- Das Angebot umfasst eine vollständige und genaue Beschreibung der zu liefernden Materialien und – soweit vereinbart – der auszuführenden Arbeiten. Die Beschreibung muss hinreichend detailliert sein, damit der Verbraucher das Angebot ordnungsgemäß bewerten kann. Jedes Angebot von Bouwstation XL an den Verbraucher enthält mindestens:
- Den Preis inklusive Steuern.
- Etwaige Lieferkosten.
- Die von Bouwstation XL festgelegte Zahlungsfrist.
- Die Art und Weise, wie der Vertrag zustande kommt und welche Handlungen dafür erforderlich sind.
- Ob das Widerrufsrecht gilt oder nicht.
- Die Art der Zahlung, Lieferung und Ausführung des Vertrags.
- Die Frist für die Annahme des Angebots.
- Alle Abbildungen und Spezifikationen im Angebot sind unverbindlich und können keine Grundlage für Schadensersatz oder Vertragsauflösung sein. Insbesondere können sich Ausstellungsmodelle oder Muster in Farbe und Größe von dem tatsächlich gelieferten Produkt unterscheiden.
- Alle Angebote von Bouwstation XL sind unverbindlich. Bouwstation XL kann ihre Angebote jederzeit zurückziehen, selbst wenn das Angebot eine feste Annahmefrist enthält.
- Bouwstation XL ist nicht an mündliche Erklärungen von Personen gebunden, die sie möglicherweise unberechtigt vertreten, es sei denn, solche Erklärungen werden von den dazu befugten Personen von Bouwstation XL schriftlich bestätigt.
- Der Vertrag zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher kommt zustande, wenn der Verbraucher das Angebot annimmt und Bouwstation XL die Annahme schriftlich oder elektronisch bestätigt.
- Auf alle unsere Transaktionen finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
- BSXL wird die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend den Anforderungen guter Handwerkskunst und möglichst gemäß den schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen ausführen. BSXL ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
- Bei der Beauftragung Dritter wird BSXL die erforderliche Sorgfalt walten lassen und – soweit angemessen und üblich – den Auftraggeber in die Auswahl einbeziehen. Die Kosten für die Beauftragung dieser Dritten trägt der Auftraggeber und werden ihm von BSXL in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle von BSXL als notwendig bezeichneten oder die der Auftraggeber vernünftigerweise als notwendig erkennen kann, rechtzeitig zur Verfügung stehen. Werden die benötigten Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist BSXL berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder die daraus entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Tarifen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BSXL seine Dienstleistungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erbringen kann. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
- Ist eine Frist für die Ausführung der Dienstleistungen vereinbart oder angegeben, so ist diese nie eine Ausschlussfrist. Bei Fristüberschreitung muss der Auftraggeber BSXL schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags einräumen.
- Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, werden BSXL und der Auftraggeber rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen eine Anpassung des Vertrags vornehmen.
- Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, so handelt es sich um einen Zusatzauftrag. Für diesen wird vorab eine separate Vereinbarung zur Vergütung getroffen. Ohne Zusatzangebot gelten die ursprünglichen Bedingungen, und die zusätzlichen Dienstleistungen werden zum vereinbarten Tarif berechnet.
- Die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung des geänderten Vertrags stellt keine Vertragsverletzung seitens BSXL dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kündigung oder Auflösung des Vertrags.
- Änderungen des ursprünglich geschlossenen Vertrags zwischen BSXL und dem Auftraggeber sind erst gültig, wenn sie durch eine ergänzende oder geänderte Vereinbarung von beiden Parteien schriftlich bestätigt worden sind.
- BSXL ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt oder BSXL berechtigte Gründe hat zu befürchten, dass der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
- Ferner ist BSXL berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich wird oder eine unveränderte Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.
- Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht und rechtfertigt dieses Versäumnis eine Auflösung, darf BSXL den Vertrag sofort und ohne gerichtliche Anordnung auflösen, ohne dass BSXL verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten, während der Auftraggeber wegen Nichterfüllung Schadenersatz leisten muss.
Artikel 5 Widerruf
- Dieser Artikel gilt nur, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die bei Vertragsschluss nicht in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt. Geschäftskunden steht daher kein Widerrufsrecht zu.
- Lagernde Produkte können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden. Speziell auf Anfrage bestellte oder hergestellte Produkte können nicht zurückgegeben werden. Hat der Verbraucher einen Betrag bezahlt, erstattet Bouwstation XL diesen so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Rücksendung.
- Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Er darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist. Er darf das Produkt also nur so handhaben, wie er es in einem Ladengeschäft tun dürfte.
- Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die auf eine Handhabung zurückzuführen ist, die über die in Absatz 3 erlaubte hinausgeht.
- Produkte, die auf Sonderbestellung gefertigt werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und speziell auf Wunsch des Kunden bestellt und/oder gefertigt wurden.
- Etwaige Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
- Bouwstation XL ist nicht verantwortlich für den Abzug von Rücksendungen.
- Bei der Rücksendung lagernder Produkte hat der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Er darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um zu entscheiden, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er das Produkt in Originalzustand und -verpackung zusammen mit allen gelieferten Zubehörteilen gemäß den von Bouwstation XL erteilten angemessenen und klaren Anweisungen an Bouwstation XL zurücksenden.
- Möchte der Verbraucher sein Widerrufsrecht für lagernde Produkte ausüben, muss er dies Bouwstation XL innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich mitteilen. Nachdem der Verbraucher mitgeteilt hat, dass er sein Widerrufsrecht ausüben möchte, muss er das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Verbraucher hat den Nachweis zu erbringen, dass die gelieferten Artikel rechtzeitig zurückgesandt wurden, beispielsweise durch einen Versandnachweis.
- Hat der Kunde nach Ablauf der in Absatz 1 und 8 genannten Fristen nicht mitgeteilt, dass er sein Widerrufsrecht ausüben möchte bzw. das Produkt nicht an Bouwstation XL zurückgesandt, ist der Kauf endgültig.
- Das Widerrufsrecht des Verbrauchers kann von Bouwstation XL im Angebot ausgeschlossen werden, wenn es sich um Sonderbestellungen handelt (Sonderbestellungen sind Produkte, die nicht auf Lager sind und speziell auf Anfrage des Kunden bestellt und/oder hergestellt wurden, sowohl inländisch als auch ausländisch von den Herstellern).
Artikel 6 Lieferzeiten, Lieferung und Risiko
- Die zwischen Bouwstation XL und dem Verbraucher vereinbarten Lieferzeiten werden von Bouwstation XL so genau wie möglich eingehalten. Diese Lieferzeiten gelten nur als Richtwerte und sind keine Ausschlussfristen. Bouwstation XL bemüht sich, innerhalb der angegebenen Frist zu liefern.
- Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Schadenersatz in welcher Form auch immer, bei etwaiger Überschreitung der angegebenen Lieferzeit, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart oder die Verzögerung ist die unmittelbare und direkte Folge groben Verschuldens oder Vorsatzes von Bouwstation XL.
- Der Verbraucher kann den Vertrag nicht wegen Überschreitung der Lieferzeit kündigen oder die Annahme und/oder Zahlung der Produkte verweigern.
- Die Lieferung erfolgt ab Lager oder unfrei unverladen, gemäß der dem Verbraucher überlassenen Preisliste oder dem Angebot von Bouwstation XL und den getroffenen Vereinbarungen.
- Bei Lieferung ab Lager gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher angenommen, sobald sie in oder auf die Transportmittel geladen sind.
- Bei unfrei unverladener Lieferung gelten die Materialien als von Bouwstation XL geliefert und vom Verbraucher angenommen, sobald sie am Bestimmungsort angeliefert sind.
- Der Verbraucher ermöglicht Bouwstation XL die Lieferung der Produkte und stellt sicher, dass der Lieferort gut erreichbar ist. Wird die Lieferung durch Umstände, die dem Verbraucher zuzurechnen sind, verhindert oder verzögert, ist der Verbraucher verpflichtet, den vereinbarten Preis gegebenenfalls zuzüglich des Schadens, den Bouwstation XL durch die Verzögerung entsteht, zu bezahlen.
- Wird nicht unfrei unverladen geliefert, haftet Bouwstation XL nicht für die Auswahl des Beförderers, des Transportmittels oder für die darauf anwendbaren Bedingungen und Risiken.
- Bei unfrei unverladener Lieferung muss Bouwstation XL die Materialien nicht weiterbringen als dorthin, wo das Fahrzeug ein ordentlich befahrbares und sicheres Gelände erreichen kann, dies liegt im Ermessen von Bouwstation XL oder den von ihm beauftragten Hilfskräften. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Materialien dort entgegenzunehmen. Die Produkte werden nicht ins Haus getragen, sondern nur bis dorthin, wo der Hubwagen gelangen kann.
- Bouwstation XL ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen in Teillieferungen zu erbringen.
- Hat die Vereinbarung keinen Lieferzeitpunkt festgelegt, muss der Verbraucher die Bestellung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss abnehmen. Dies ist eine Ausschlussfrist.
- Abweichend von Absatz 11 kann der Verbraucher mit Bouwstation XL vereinbaren, dass die Bestellung nach Ablauf der Dreimonatsfrist abgenommen wird, sofern der Verbraucher zuvor mindestens 50 % des Rechnungsbetrags bezahlt hat.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Versand ab Roosendaal.
- Gelangt eine Bestellung abhanden oder wird beschädigt empfangen, wird eine geeignete Lösung wie in Artikel 10 Absatz 2 beschrieben gesucht.
- BSXL bestimmt selbst die Art des Transports und der Verpackung. BSXL kann die Produkte persönlich zustellen oder die Lieferung über PostNL oder einen anderen Paketdienst veranlassen.
- BSXL muss nicht zu denselben Konditionen auf die Watteninseln liefern, wie sie im Angebot oder früher im Webshop/Im Ladengeschäft angegeben waren.
- BSXL und andere Parteien, die die Waren liefern.
- Die Lieferfrist von BSXL beträgt circa 5 Werktage. Werden Produkte mit Post NL oder anderen Paketdiensten versandt, sind die Lieferfristen dieser Dienste zu beachten. Diese Fristen gelten nur als Richtwerte, wie in Artikel 11 Absatz 3 erläutert.
- Sind die Produkte nach Ablauf der Lieferfrist für den Auftraggeber verfügbar, aber werden sie nicht abgeholt, werden die Leistungen auf dessen Kosten und für dessen Risiko eingelagert, unabhängig vom Grund der Nichtabnahme.
- Transportschäden oder Schäden an von BSXL gelieferten Waren sind binnen 48 Stunden nach Lieferung zu melden. Die Haftung beschränkt sich auf den vom Auftraggeber bezahlten Betrag, maximal bis zur Höhe des von der Versicherung gedeckten und ausgezahlten Betrags.
Artikel 7 Kündigung
- Bei Kündigung behält sich Bouwstation XL das Anrecht vor, die Anzahlung von 10 % als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Besteht die Bestellung aus Sonderbestellungen, behält sich Bouwstation XL das Recht vor, Schadenersatz für die aufgewendeten Kosten und/oder entgangene Gewinne in Höhe von 30 % des Kaufpreises der Sonderbestellung(en) zu verlangen.
- Bouwstation XL ist berechtigt, sofern der Vertrag aus Gründen beendet wird, die nicht auf einem Verschulden des Kunden beruhen, vom Kunden eine Geldsumme zu verlangen, soweit es sich nicht um eine angemessene Entschädigung für durch Bouwstation XL entstandene Kosten oder entgangene Gewinne handelt.
- Eine Kündigung des Vertrags nach Unterzeichnung des Angebots ist nicht möglich, es sei denn, die Arbeiten haben noch nicht begonnen.
- Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch BSXL.
- Eine Kündigung ist nicht mehr möglich, wenn eine E-Mail mit der Versandbestätigung des Produkts versandt wurde; hierbei gilt der Zeitpunkt des Zugangs dieser Nachricht beim Auftraggeber als maßgeblich.
- Bei vollständiger oder teilweiser Kündigung werden alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen kündigen, selbst wenn die Produkte bereits versandt wurden.
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
- Bouwstation XL behält sich das Eigentum an allen von ihr an den Verbraucher gelieferten Waren vor, bis Bouwstation XL den vollen Betrag erhalten hat, der ihr aus dem Vertrag mit dem Verbraucher zusteht. Hierzu gehören auch etwaige Schadensersatzansprüche, Kosten und Zinsen.
- Solange das Eigentum nicht auf den Verbraucher übergegangen ist, darf dieser die gelieferten Waren weder verpfänden noch Dritten Rechte daran einräumen.
- BSXL behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechts zustehen.
- Alle von BSXL gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von BSXL und sind ausschließlich für die Nutzung durch den Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistungen bestimmt. Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von BSXL dürfen diese Daten vom Auftraggeber nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Der Auftraggeber garantiert, dass keine Rechte Dritter der Bereitstellung von Daten an BSXL entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt BSXL von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die Bereitstellung, Nutzung, Bearbeitung, Installation oder Einbindung dieser Daten Rechte Dritter verletzt.
Artikel 9 Abnahme und Reklamationen
- Der Verbraucher hat die gelieferten Materialien bei Lieferung oder innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraums auf Transportschäden, Menge und Eigenschaften (Typ, Farbe, Ausführung und Vollständigkeit) zu überprüfen. Transportschäden und Abweichungen in Menge und/oder Eigenschaften der gelieferten Materialien sind innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich an Bouwstation XL zu melden. Der Verbraucher hat BSXL Fotos der nicht einwandfreien Materialien sowie der Verpackung zu senden. Beschädigte Kartons und Materialien sind aufzubewahren, um sie gegen neue Produkte auszutauschen. Liegt ein Schaden vor, der keinen technischen Mangel zur Folge hat und/oder nach der Verarbeitung nicht sichtbar ist, ist Bouwstation XL nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
- Der Verbraucher muss die Materialien vor der Verarbeitung auf Transportschäden, Menge und Eigenschaften (Typ, Farbe, Ausführung und Vollständigkeit) überprüfen. Reklamationen bezüglich Schäden an bereits verarbeiteten Materialien werden nicht bearbeitet.
- Der Verbraucher muss vor der Verarbeitung die Gebrauchsanweisung auf der Verpackung der Materialien sorgfältig lesen. Fehlt diese oder versteht er den Text nicht, hat der Verbraucher die Gebrauchsanweisung oder weitere Informationen vor der Verarbeitung bei Bouwstation XL anzufordern.
- Der Verbraucher hat die Materialien so zu verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung angegeben ist. Wird die Gebrauchsanweisung nicht beachtet, verfällt sofort die Garantie und das Reklamationsrecht.
Artikel 10 Haftung
- Die Haftung von Bouwstation XL, wie in diesen Bedingungen vorgesehen, sowie jegliche darüber hinausgehende Haftung, entstehen aus anderen Tatsachen oder Umständen und erstreckt sich niemals über die Erstattung des Rechnungswerts oder – je nach Wahl von Bouwstation XL und sofern Ersatzware verfügbar ist – die Neu- oder Ersatzlieferung gleichwertiger Materialien. Folgeschäden sind nicht erstattungsfähig.
- Bouwstation XL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle dem Verbraucher zurechenbaren Schäden unmittelbar und auf Rechnung und Risiko des Verbrauchers zu ersetzen und/oder zu beheben.
- Bouwstation XL haftet niemals für Folgeschäden und (in)direkte Betriebsschäden, Stillstandsschäden, Verzögerungen auf der Baustelle, Verarbeitungs- oder Abrisskosten, Reparaturkosten und Ähnliches.
- Bouwstation XL kann nicht für Fehler beim Vermessen und Berechnen von Grundrissen haftbar gemacht werden.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und repräsentativer Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. BSXL haftet nicht für Schäden, einschließlich solcher, die auf falsche Beratung zurückzuführen sind, wenn der Auftraggeber unrichtige, nicht repräsentative oder irrelevante Daten bereitgestellt hat.
- Der Auftraggeber ist stets selbst für die Entscheidungen verantwortlich, die er auf Basis der Dienstleistungen von BSXL trifft.
- Die in Artikel 9 Absatz 3 genannte Lieferfrist kann nur näherungsweise angegeben werden. Obwohl stets versucht wird, die Lieferfrist einzuhalten, haftet BSXL niemals für die Folgen einer Fristüberschreitung. Eine Überschreitung berechtigt den Auftraggeber nicht zur Stornierung der Produkte, zur Verweigerung der Annahme oder Zahlung, noch schuldet BSXL dem Auftraggeber eine Entschädigung.
- BSXL haftet nicht für Fehler oder Unterlassungen von Dritten, die sie beauftragt. Nutzt der Auftraggeber die Dienstleistungen von BSXL, erteilt er BSXL die Befugnis, eine von einem von BSXL beauftragten Dritten vorgenommene Haftungsbegrenzung auch in seinem Namen anzunehmen.
- BSXL haftet nicht, wenn Farbtonunterschiede bei Fliesen, Radiatoren oder Laminat pro Paket auftreten. Ebenso haftet BSXL nicht, wenn der Farbton von Fliesen, Radiatoren oder Laminat von der Abbildung abweicht, es sei denn, der Auftraggeber kann dies in Zumutbarkeitsgrenzen nicht erwarten.
- BSXL haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Folgeschäden.
- BSXL haftet nicht für eventuelle Schreibfehler auf der Website.
- BSXL haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der vertraglichen Pflichten, wenn diese durch höhere Gewalt im Sinne von Artikel 12 verursacht wird.
- Der Auftraggeber stellt BSXL von Ansprüchen Dritter frei, gleich welcher Art, die mit den Dienstleistungen in Zusammenhang stehen.
- Wird BSXL haftbar gemacht, erfolgt die Haftung ausschließlich für direkte Schäden, die der Auftraggeber nachweislich aufgrund einer schuldhaften Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten von BSXL erlitten hat.
- Die Haftung von BSXL ist begrenzt auf den Betrag, der von der Versicherung gedeckt und ausgezahlt wird. Zahlt die Versicherung nicht, oder ist BSXL nicht versichert, ist die Haftung auf den vom Auftraggeber bezahlten Betrag begrenzt.
- Die in diesem Artikel beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens BSXL.
- Diese Bestimmung schließt keine Haftung aus, soweit gesetzlich keine Haftungsbeschränkung oder -ausschluss zulässig ist.
Artikel 11 Garantie
- Das gelieferte Produkt muss die Eigenschaften besitzen, die der Verbraucher bei normaler Nutzung erwarten kann. Bouwstation XL gewährt für Sanitärprodukte eine Garantie von einem Jahr nach Lieferung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Prüfung des Garantieanspruchs obliegt Bouwstation XL. Stellt sich heraus, dass das Produkt mangelhaft ist, hat Bouwstation XL das Recht, das Produkt zurückzunehmen und anschließend:
- Das Produkt instand zu setzen, wobei eventuelle Montage- und Demontagekosten nicht von Bouwstation XL übernommen werden.
- Das Produkt durch ein gleichwertiges oder, falls das ursprüngliche Produkt nicht mehr lieferbar ist, ein ähnliches Produkt zu ersetzen.
- Den Kaufpreis zu erstatten.
- Der Verbraucher kann die Garantie nur geltend machen, wenn er alle seine Verpflichtungen gegenüber Bouwstation XL erfüllt hat. Diese Verpflichtungen umfassen, aber beschränken sich nicht auf: Kontrolle der richtigen Materialien und Zubehörteile, sachgemäße Handhabung und Montage sowie ausreichenden Schutz der Materialien während des Transports, der Installation und des Gebrauchs.
- Die Garantie erlischt, wenn:
- Die Produkte nicht von Bouwstation XL, sondern von Dritten stammen.
- Die Mängel auf normale Abnutzung, Nutzungsschäden, unsachgemäßen Gebrauch, falsche Montage und/oder unzureichende Wartung zurückzuführen sind.
- Schäden, die vor der Installation bereits vorhanden waren oder hätten erkannt werden können und durch die Installation verschlimmert oder unheilbar geworden sind.
- Der Verbraucher selbst versucht hat, das Produkt ohne ausdrückliche Zustimmung und Rücksprache mit Bouwstation XL zu reparieren.
- Ausgenommen von der in Absatz 11.1 genannten Garantie sind: Batterien, (austauschbare) Lichtquellen und normale Abnutzung.
- BSXL bietet zusätzlich eine Werksgarantie des Herstellers für die gelieferten Produkte gegen Material- und Fabrikationsfehler. Die Bedingungen hierfür können variieren und gelten zusätzlich zu unseren eigenen Garantiebedingungen. Mängel sind Bouwstation XL schriftlich zu melden. Bei Austausch wird, soweit möglich, ein neues Produkt geliefert. Installationskosten oder damit verbundene Kosten trägt der Kunde selbst.
- Die Garantie gilt nicht, wenn die Fehler ganz oder teilweise auf unsachgemäßen, unfachmännischen oder unsorgfältigen Gebrauch, Nutzung zu anderen als normalen Zwecken oder äußere Einflüsse, einschließlich aber nicht beschränkt auf Brand- oder Wasserschäden, zurückzuführen sind.
- Die Garantie gilt ebenfalls nicht, wenn die Produkte von Dritten verändert oder gewartet wurden.
- Die Garantiezeit beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferdatum, sofern nicht anders vereinbart.
- Führt BSXL Reparaturarbeiten durch, die außerhalb des in diesem Artikel genannten Rahmens liegen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Garantiebestimmungen lassen etwaige gesetzliche Garantieansprüche des Auftraggebers unberührt.
Artikel 12 Vertraulichkeit von Daten
- Jede Partei garantiert, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen zu wissen ist, dass sie vertraulicher Natur sind, geheim bleiben. Die empfangende Partei wird diese Daten nur für den Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Daten gelten jedenfalls als vertraulich, wenn sie von einer der Parteien entsprechend gekennzeichnet wurden. BSXL ist nicht verpflichtet, diese Vertraulichkeit zu wahren, wenn die Weitergabe erforderlich ist aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrags.
Artikel 13 Reklamationen
- Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei Lieferung oder innerhalb einer möglichst kurzen Frist zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei soll er untersuchen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit den Vereinbarungen im Vertrag übereinstimmen.
- Fehler oder Unstimmigkeiten, die bei einer ersten Prüfung festgestellt werden können, sind unter Beachtung von Angemessenheit und Billigkeit innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich BSXL zu melden und dabei den Kaufnachweis vorzulegen, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar.
- Andere Reklamationen, einschließlich solcher, die nicht bei einer ersten Prüfung festgestellt werden konnten, sind spätestens binnen eines (1) Monats schriftlich bei BSXL gemäß Absatz 2 zu melden.
Artikel 14 Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist jedes von außen kommende Ereignis, das außerhalb des Willens oder Verschuldens von BSXL liegt und die rechtzeitige, vollständige oder ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verhindert.
- Unter höhere Gewalt fallen u. a., aber nicht ausschließlich: Nichterfüllung durch Dritte, Krankheit von BSXL-eigenem oder fremdem Personal, außergewöhnliche Wetterbedingungen, Störungen in der Energie- oder Wasserversorgung, Streiks, schwere Systemstörungen bei BSXL, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg oder sonstige inländische Unruhen.
- Im Falle höherer Gewalt wird die Vertragserfüllung so lange ausgesetzt, wie die höhere Gewalt andauert.
- Dauert die höhere Gewalt länger als einen Monat an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. In diesem Fall erstattet BSXL bereits erhaltene Zahlungen zurück, abzüglich aller bis dahin im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Kosten.
Artikel 15 Kosten, Vergütung und Zahlung
- Alle in einem Angebot genannten Beträge verstehen sich in Euro und zzgl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. BSXL ist berechtigt, Reisekosten in Rechnung zu stellen.
- Alle in Rechnungen genannten Beträge verstehen sich in Euro und zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben. Die in der Website angegebenen Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und ohne Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
- BSXL ist berechtigt, offensichtliche Schreibfehler in der Preisangabe zu korrigieren.
- Die Zahlung erfolgt unmittelbar über den Webshop oder in bar bei Lieferung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel in den angegebenen oder übermittelten Zahlungsdaten unverzüglich BSXL mitzuteilen.
- Gerät der Auftraggeber mit der fristgerechten Zahlung einer Rechnung in Verzug, so kommt er kraft Gesetzes ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann die gesetzliche Verzugszinsen. Die Verzugszinsen werden vom Zeitpunkt des Verzugseintritts bis zum vollständigen Ausgleich des geschuldeten Betrags berechnet.
- Wenn BSXL eine Forderung wegen Nichtzahlung einer oder mehrerer Rechnungen gerichtlich geltend macht, hat der Auftraggeber neben der geschuldeten Hauptforderung und den in Artikel 8.6 genannten Zinsen alle in angemessener Höhe entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen. Die Höhe der anzusetzenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten richtet sich nach der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung über die Vergütung von Inkassokosten.
Artikel 16 Identität von BSXL
- BSXL ist bei der Handelskammer unter dem Namen Bouwstation Detailhandel B.V. registriert, Handelsregisternummer 83199705, und trägt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL 862766308B01. BSXL hat seinen Sitz in Belder 44, 4704RK Roosendaal.
- BSXL ist per E-Mail erreichbar unter info@heizungshop.de oder auf der Website www.bsxl.nl sowie telefonisch unter +31 85 130 16 50.
Artikel 17 Ende des Vertrags
- Bouwstation XL kann den Vertrag mit dem Verbraucher einseitig auflösen:
- Wenn die Nichterfüllung einer Pflicht des Verbrauchers eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, insbesondere, wenn der Verbraucher den Preis nicht rechtzeitig zahlt oder die Materialien nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.
- Falls der Verbraucher Insolvenz anmeldet, ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verbraucher um Anwendung des Gesetzes über die Schuldenbereinigung natürlicher Personen nachsucht.
- Wenn bei der Erfüllung einer der Lieferungen durch Bouwstation XL eine Vertragsverletzung auftritt, die Bouwstation XL berechtigte Gründe gibt anzunehmen, dass künftige Lieferungen ebenfalls wesentliche Vertragsverletzungen darstellen werden, kann Bouwstation XL den Vertrag für die Zukunft, nach angemessener Frist, als aufgelöst erklären.
Artikel 18 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen BSXL und ihren Auftraggebern findet niederländisches Recht Anwendung.
- Alle Streitigkeiten, die zwischen BSXL und dem Auftraggeber entstehen, werden vom zuständigen Gericht des Bezirks Roosendaal entschieden.